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Franchise und Selbstbehalt einfach erklärt
In der Schweiz ist die Grundversicherung (KVG) für alle Personen obligatorisch. Sie schützt vor den finanziellen Folgen bei Krankheit, Unfall (sofern nicht anderweitig versichert) oder Mutterschaft. Für diesen Schutz zahlen Versicherte eine monatliche Prämie an ihre Krankenkasse.
Doch mit der Prämie allein ist es nicht getan: Wer medizinische Leistungen in Anspruch nimmt, muss sich zusätzlich an den Kosten beteiligen – und zwar durch die Franchise und den Selbstbehalt. Diese beiden Begriffe sind zentral für das Verständnis der Kostenstruktur im Schweizer Gesundheitssystem.
Was ist die Franchise?
Die Franchise ist der jährliche Fixbetrag, den Sie zuerst aus eigener Tasche zahlen müssen, bevor die Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt.
Sie können Ihre Franchise zwischen 300 CHF (Mindestbetrag) und 2’500 CHF (Höchstbetrag) selbst wählen:
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Je höher die Franchise, desto tiefer die monatliche Prämie
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Je tiefer die Franchise, desto höher die Prämie, aber geringere Kosten im Krankheitsfall
Was ist der Selbstbehalt?
Sobald Sie Ihre Franchise im laufenden Jahr aufgebraucht haben, übernimmt die Krankenkasse einen Teil der weiteren Behandlungskosten. Sie selbst zahlen jedoch weiterhin 10 % als Selbstbehalt – bis zu einem Maximalbetrag von 700 CHF pro Jahr (für Erwachsene, 350 CHF bei Kindern).
Beispiel:
Sie haben Ihre Franchise von 2’000 CHF erreicht. Danach entstehen weitere Behandlungskosten von 1’000 CHF. Davon zahlen Sie 10 % Selbstbehalt = 100 CHF, die Krankenkasse übernimmt den Rest.
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Franchise-Modelle für Erwachsene
Erwachsene können zwischen verschiedenen Franchisestufen wählen:
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300 CHF (gesetzliche Mindestfranchise)
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500 CHF
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1’000 CHF
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1’500 CHF
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2’000 CHF
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2’500 CHF (gesetzliches Maximum)
Tipp:
Je höher die gewählte Franchise, desto tiefer die monatliche Prämie – aber desto mehr Risiko tragen Sie im Krankheitsfall.
Franchise bei Kindern
Für Kinder gelten eigene Abstufungen:
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0 CHF
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100 CHF
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200 CHF
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300 CHF
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400 CHF
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500 CHF
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600 CHF
Hinweis für Familien:
Da die Prämienersparnis bei höheren Franchisen für Kinder gering ausfällt, entscheiden sich viele Eltern für die Franchise 0 CHF, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.
Beispiel:
Sie wählen eine Franchise von 1’500 CHF.
Erkranken Sie im Jahr und Ihre Behandlungskosten betragen 2’000 CHF:
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Sie zahlen die ersten 1’500 CHF selbst (Franchise)
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Die verbleibenden 500 CHF werden zu 90 % von der Krankenkasse übernommen,
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Sie zahlen davon 10 % Selbstbehalt = 50 CHF
〉Hausarztmodell
Beim Hausarztmodell ist der gewählte Hausarzt Ihre erste Anlaufstelle – das senkt Prämien und sorgt für koordinierte Behandlung.
〉Zusatzversicherung
Die Zusatzversicherung bietet erweiterten Schutz zur Grundversicherung, z. B. für Zahnmedizin, Brillen oder Privatspital.
〉HMO-Modell
Beim HMO-Modell erfolgt die Behandlung in einer Gruppenpraxis – die koordinierte Versorgung ermöglicht tiefere Prämien.
〉Leistungen
Die Grundversicherung übernimmt Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Spitalaufenthalte und Schwangerschaft.
〉Modelle
Standard, Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell – gleich versichert, anders organisiert.
〉Freie-Arztwahl
Im Standardmodell haben Sie freie Arztwahl und können Spezialisten direkt aufsuchen.