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Ihre Krankenversicherung in der Schweiz: Ein umfassender Leitfaden für die optimale Absicherung
Die Krankenkasse ist ein zentraler Bestandteil des Lebens in der Schweiz. Jede Person, die in der Schweiz wohnt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Krankenpflegeversicherung abzuschliessen. Dieses komplexe System besteht aus zwei Hauptpfeilern: der obligatorischen Grundversicherung und den freiwilligen Zusatzversicherungen. Um sich optimal abzusichern und gleichzeitig Kosten zu sparen, ist es unerlässlich, die verschiedenen Angebote und Modelle der Krankenkasse genau zu verstehen und regelmässig zu vergleichen.
Die obligatorische Grundversicherung: Das Fundament Ihrer Krankenversicherung
Die Grundversicherung ist das Fundament Ihrer Absicherung und ist für alle Einwohner der Schweiz obligatorisch. Sie deckt die grundlegenden Leistungen bei Krankheit, Unfall (sofern keine andere Unfallversicherung besteht) und Mutterschaft ab. Ein wesentlicher Vorteil des Schweizer Systems ist die freie Wahl der Krankenkasse. Alle zugelassenen Krankenversicherer sind verpflichtet, jede interessierte Person in der Grundversicherung aufzunehmen, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand. Dies bedeutet, dass eine Krankenkasse Sie bei der Grundversicherung nicht ablehnen kann.
Obwohl die Leistungen der Grundversicherung bei allen Anbietern gesetzlich vorgeschrieben und somit identisch sind, variieren die Prämien je nach Wohnort, Alter, gewähltem Versicherungsmodell und Franchise erheblich. Dies unterstreicht die Wichtigkeit eines jährlichen Vergleichs der Krankenkasse Prämien. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht die Prämien für das nächste Jahr jeweils im September, was den Versicherten ausreichend Zeit gibt, Angebote zu vergleichen und die Krankenkasse bei Bedarf zu wechseln.
Wer braucht keine Krankenversicherung? Ausnahmen und Spezialfälle
Obwohl die Versicherungspflicht weitgehend gilt, gibt es bestimmte Ausnahmen. Ausländische Rentner, Studierende sowie Diplomatinnen und Diplomaten können unter Umständen von der Versicherungspflicht befreit sein. Die Genehmigung solcher Ausnahmen erfolgt durch die zuständige Stelle in Ihrem Kanton oder Ihrer Gemeinde. Grenzgänger haben zudem die Wahl, ob sie sich in der Schweiz an ihrem Arbeitsort oder an ihrem ausländischen Wohnort krankenversichern möchten. Wer sich nicht in der Schweiz versichern will, muss innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn ein Gesuch um Befreiung bei der zuständigen Behörde des Arbeitskantons einreichen.
Für Neuzuzüger in die Schweiz und Neugeborene gilt eine Frist von drei Monaten, um sich bei einer Krankenkasse zu versichern. Während dieser Frist ist die Person beziehungsweise das Baby bereits versichert. Es wird empfohlen, ein Baby sogar schon vor der Geburt für eine Zusatzversicherung anzumelden, da dies meist ohne Gesundheitsfragebogen und ohne Bedingungen möglich ist.
Franchise und Selbstbehalt: Ihre Kostenbeteiligung im Überblick
Ein zentrales Element der Grundversicherung ist die Kostenbeteiligung, die sich aus der Franchise und dem Selbstbehalt zusammensetzt.
Die Franchise
Die Franchise ist der Betrag, den jede erwachsene Person in der Schweiz pro Kalenderjahr selbst an ihre Behandlungskosten leisten muss, bevor die Krankenkasse die weiteren Kosten übernimmt. Versicherte können zwischen verschiedenen Franchisen wählen: 300, 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 Franken. Die Standardfranchise beträgt 300 Franken. Ein wichtiger Zusammenhang ist zu beachten: Je höher die gewählte Franchise, desto günstiger fällt Ihre monatliche Prämie aus. Wenn Sie sich fit fühlen und nur selten medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, kann die Wahl einer hohen Franchise eine effektive Möglichkeit sein, bei den Prämien der Krankenkasse zu sparen. Es ist jedoch ratsam, ein finanzielles Polster für unerwartete Arztbesuche bereitzuhalten.
Der Selbstbehalt
Der Selbstbehalt kommt ins Spiel, sobald Ihre gewählte Franchise innerhalb eines Kalenderjahres ausgeschöpft ist. Von diesem Zeitpunkt an übernehmen Sie nur noch zehn Prozent Ihrer Behandlungskosten, wobei dieser Betrag bei maximal 700 Franken pro Kalenderjahr liegt. Dieser Selbstbehalt ist für alle Versicherten gleich, unabhängig von der Höhe der gewählten Franchise.
Versicherungsmodelle der Grundversicherung: Sparen durch bewusste Wahl
Neben der Franchise können Sie auch durch die Wahl eines alternativen Versicherungsmodells Ihre Prämien bei der Krankenkasse senken. Die Krankenkasse bietet in der Grundversicherung verschiedene Modelle an, die sich in Flexibilität und Prämienhöhe unterscheiden:
- Freie Arztwahl (Traditionelles Modell): Dies ist das flexibelste Modell, bei dem Sie ambulant frei wählen können, zu welchem Arzt oder Spezialisten Sie gehen möchten. Der Nachteil ist, dass es in der Regel die teuerste Variante ist.
- Hausarztmodell: Bei diesem Modell verpflichten Sie sich, im Krankheitsfall immer zuerst Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt aufzusuchen. Diese oder dieser überweist Sie bei Bedarf an Spezialisten. Ausgenommen sind Notfälle, die jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchung und Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt. Der Vorteil liegt in einem hohen Prämienrabatt und einer festen Ansprechperson. Allerdings ist die Arztwahl eingeschränkt.
- HMO-Modell: HMO steht für «Health Maintenance Organization». Hier müssen Sie bei Beschwerden fast immer zuerst eine bestimmte, von Ihnen gewählte Gruppenpraxis (HMO-Praxis) aufsuchen, die Sie bei Bedarf an Spezialisten überweist. Auch hier profitieren Sie von einem hohen Prämienrabatt, sind aber in Ihrer Arztwahl eingeschränkt.
- Telmed-Modell: Dieses Modell erfordert, dass Sie vor fast jedem Arztbesuch eine bestimmte Telefonnummer anrufen, um eine medizinische Erstberatung zu erhalten. Falls sich Ihr Leiden nicht bessert, können Sie danach einen Arzt aufsuchen oder sich im Spital behandeln lassen. Es bietet Flexibilität und die Möglichkeit, Prämien zu sparen, kann aber bei der Ferndiagnostik schwierig sein und Sie haben keine feste ärztliche Ansprechperson.
- Apotheken-Modell: Einige Krankenkasse Anbieter führen auch ein Apotheken-Modell, bei dem die Apotheke die erste Anlaufstelle für Gesundheitsfragen ist.
Sie können Ihr Versicherungsmodell in der Regel zum Jahresende wechseln, wobei Ihr Schreiben bis Ende November bei der Krankenkasse eingetroffen sein muss.
Zusatzversicherungen: Ergänzung für umfassenden Schutz
Neben der obligatorischen Grundversicherung können Sie Ihre Krankenversicherung durch freiwillige Zusatzversicherungen ergänzen, um Ihren Schutz individuellen Bedürfnissen und Ihrem Lebensstil anzupassen. Diese Versicherungen sind nicht obligatorisch und bieten Leistungen, die von der Grundversicherung nicht oder nur teilweise gedeckt werden.
Im Gegensatz zur Grundversicherung muss eine Krankenkasse Sie in der Zusatzversicherung nicht aufnehmen. Vor dem Abschluss ist in der Regel ein Gesundheitsfragebogen auszufüllen. Die Krankenkasse kann die Aufnahme ablehnen oder Vorerkrankungen von der Deckung ausschliessen. Es empfiehlt sich daher, Zusatzversicherungen abzuschliessen, solange Sie fit und ohne Beschwerden sind. Für Babys und Kinder ist es ratsam, diese Versicherungen bereits vor der Geburt abzuschliessen, da die Aufnahme des Ungeborenen meist ohne Gesundheitsprüfung erfolgt.
Beliebte Zusatzversicherungen umfassen:
- Spitalversicherung: Diese ist besonders wichtig, wenn Sie bei einem Spitalaufenthalt mehr Komfort und Auswahl wünschen, als die allgemeine Abteilung im Wohnkanton bietet. Eine Spitalzusatzversicherung ermöglicht beispielsweise die Wahl einer halb-privaten oder privaten Abteilung oder die freie Spitalwahl ausserhalb Ihres Wohnkantons.
- Zahnversicherungen: Oft zur Abdeckung von Zahnstellungskorrekturen bei Kindern.
- Ambulante Zusatzversicherungen: Deckt Leistungen wie Brillen, Sehhilfen, Komplementärmedizin, Beiträge an Fitnessabos, Reiseimpfungen und vieles mehr.
- Reiseversicherungen: Wichtig ist hierbei, auf doppelte Absicherung zu achten, da solche Leistungen oft bereits über Kreditkarten oder Reise-Schutzbriefe abgedeckt sind.
Sie müssen Ihre Zusatzversicherung nicht zwingend beim gleichen Anbieter wie Ihre Grundversicherung abschliessen. Ein Vergleich der Zusatzversicherungen verschiedener Krankenkasse Anbieter kann sich lohnen.
Die Kündigung und der Wechsel der Krankenkasse: So gehen Sie vor
Ein Wechsel der Krankenkasse kann Ihnen erhebliche Prämieneinsparungen ermöglichen. Comparis-Analysen zeigen, dass durch einen jährlichen Wechsel der Krankenkasse ein Sparpotenzial von über 35’000 Franken innerhalb von zehn Jahren möglich ist.
Wechsel der Grundversicherung
Die obligatorische Grundversicherung können Sie in der Regel Ende Jahr wechseln. Die schriftliche Kündigung muss bis spätestens zum 30. November bei Ihrer bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein. Fällt der 30. November auf ein Wochenende, muss die Kündigung am letzten Arbeitstag im November erfolgen. Es ist ratsam, die Kündigung per Einschreiben oder A-Post-Plus zu versenden, um einen Zustellnachweis zu haben. Bis Ende Oktober muss Ihnen Ihre bisherige Krankenkasse die Prämie für das nächste Jahr mitteilen, damit Sie genügend Zeit für einen Vergleich und eine mögliche Kündigung haben.
Auch Änderungen an der Franchise oder dem Versicherungsmodell bei der bestehenden Krankenkasse müssen bis zum 30. November gemeldet werden, wenn es sich um eine Reduzierung der Franchise handelt. Eine Erhöhung der Franchise kann bis zum 31. Dezember erfolgen.
Wechsel der Zusatzversicherung
Die Kündigungsfristen für Zusatzversicherungen können je nach Krankenkasse und Vertrag variieren, betragen aber häufig drei Monate, oft zum letzten Kalendertag im September. Es ist von grösster Wichtigkeit, dass Sie eine neue Zusatzversicherung abgeschlossen und eine vorbehaltlose Aufnahmebestätigung erhalten haben, bevor Sie Ihre bestehende Zusatzversicherung kündigen. Eine Ablehnung durch den neuen Anbieter oder das Anwenden von Ausschlüssen könnte dazu führen, dass Sie ohne den gewünschten Versicherungsschutz dastehen oder gar nicht mehr in die entsprechende Zusatzversicherung aufgenommen werden.
Kosten und Sparmöglichkeiten bei der Krankenkasse
Die Prämien der Krankenkasse stiegen 2025 im Durchschnitt um sechs Prozent. Die durchschnittliche monatliche Prämie betrug 378.70 Franken. Die tatsächlichen Prämien unterscheiden sich jedoch stark je nach Alter, Wohnort, Franchise und Versicherungsmodell. Die Kantone Genf, Tessin und Basel-Stadt hatten 2025 die höchsten Durchschnittsprämien, während Appenzell Innerrhoden, Uri und Obwalden die tiefsten aufwiesen.
Um die Kosten für Ihre Krankenkasse gering zu halten und Ihr Sparpotenzial auszuschöpfen, gibt es mehrere Ansatzpunkte:
- Krankenkassenvergleich: Nutzen Sie einen Prämienrechner, um die günstigste Krankenkasse für Ihre Situation zu finden.
- Wahl der Franchise: Eine höhere Franchise führt zu tieferen monatlichen Prämien.
- Versicherungsmodell: Alternative Modelle wie das Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell bieten in der Regel günstigere Prämien als die freie Arztwahl.
Prämienverbilligung: Je nach Einkommen, Kanton und Anzahl der Kinder können Sie Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, die einen Teil der Prämien übernimmt.
Kundenzufriedenheit und Servicequalität
Bei der Wahl einer Krankenkasse spielen nicht nur die Prämien eine Rolle, sondern auch die Kundenzufriedenheit und Servicequalität. Das Comparis-Siegel liefert wichtige Hinweise zur Kundenzufriedenheit, basierend auf jährlichen Befragungen von Krankenversicherten. Dabei werden Leistungsmerkmale wie Preis/Leistung, Touchpoints und Kontakt, Qualität und Service sowie Information und Transparenz bewertet. Die daraus resultierende Gesamtnote hilft Ihnen, eine informierte Entscheidung zu treffen.
Fazit und Empfehlung
Die Wahl der richtigen Krankenkasse und die Anpassung an Ihre individuellen Bedürfnisse sind entscheidend für eine optimale Absicherung und finanzielle Entlastung. Das Schweizer Gesundheitssystem bietet viele Optionen, die Krankenkasse selbstbestimmt anzupassen. Nehmen Sie sich die Zeit, die verschiedenen Modelle, Franchisen und Zusatzversicherungen zu prüfen. Vergleichen Sie regelmässig die Angebote, besonders vor der jährlichen Prämienbekanntgabe im September. Ein persönliches Beratungsgespräch kann Ihnen zudem helfen, die beste Lösung für Sie und Ihre Liebsten zu finden.
〉Grundversicherung
Die Grundversicherung deckt die wichtigsten medizinischen Leistungen ab und ist in der Schweiz für alle Personen obligatorisch vorgeschrieben.
〉Zusatzversicherung
Die Zusatzversicherung bietet erweiterten Schutz zur Grundversicherung, z. B. für Zahnmedizin, Brillen oder Privatspital.
〉Krankenkasse
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